Schäden durch Lagerfeuer im RHB Krems-Au
In der jüngsten Vergangenheit mussten immer wieder Lagerfeuer im Bereich der Grundablassbauwerke beobachtet werden. Der Schutzwasserverband als Bauherr musste leider feststellen, dass es dadurch schon zu Schäden am Bauwerk gekommen ist und ersucht daher, dies zukünftig zu unterlassen.
Zur Klarstellung weist der Schutzwasserverband auf folgende Verbote hin:
- Das Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Baustellenbereich ist verboten.
- Es besteht ein Generelles Betretungsverbot der Baustelle.
Bei Zuwiderhandeln müssen derartige Handlungen zukünftig der Polizei gemeldet werden!